Rürup Basisrentenversicherung Drucken E-Mail

Im Gegensatz zur Riester-Rente kann die Rürup-Rente auch von Selbstständigen abgeschlossen werden. Aufgrund der hohen steuerlichen Förderung ist die Basis-Rente insbesondere für Selbstständige, die die steuerlichen Höchstbeträge ausnutzen wollen, eine höchst interessante Altersvorsorge. Aber auch gut verdienende Arbeitnehmer können von den Steuervorteilen profitieren.

Es handelt sich um eine aus privaten Beiträgen angesparte Rentenversicherung, deren Beiträge in der Ansparphase gestaffelt steuerlich begünstigt werden, dafür jedoch im Rentenalter voll versteuert werden müssen.

Die Rürup-Rente wird als Leibrente bezeichnet und kann, wie die gesetzliche Rentenversicherung, nur verrentet werden. Es besteht kein Kapitalwahlrecht. Damit wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die angesparten Beiträge im Rentenalter ausschließlich zur Altersvorsorge verwendet und nicht für andere Zwecke ausgegeben werden.  

Angeboten wird sie als konventionelle Kapital-Rentenversicherung oder fondsgebundene Rentenversicherung.

Da die Auszahlung der Rürup-Rente erst im Rentenalter und dann als Rente erfolgt, handelt es sich bei dem angesparten Geld laut Sozialgesetzbuch nicht um „verwertbares Vermögen“. Daher kann es in der Ansparphase nicht gepfändet werden. Wurde der Vertrag vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV-Leistungen) abgeschlossen, dann ist er nicht auf diese Leistungen anrechenbar. Vor Rentenbeginn kann ein Rürup-Vertrag nicht aufgelöst werden.

Zu einer Rürup-Rente können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, deren Beiträge wie die der Rürup-Rente steuerlich gefördert werden.

Vorgesehen sind folgende Zusatzversicherungen:

  • HinterbliebenenrentenRente für den Ehepartner, mit dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seines Todes in gültiger Ehe lebt und Kinder (Bedingung: Kindergeldanspruch). Problematisch ist hierbei, dass bei Scheidung oder Wegfall des Kindergeldanspruchs eine Leistung aus der Zusatz-Versicherung nicht möglich ist. Eine Absicherung von eingetragenen Lebenspartnern ist ebenfalls nicht möglich.
  • Berufsunfähigkeitsrenten: Eine Rente und/oder eine Beitragsübernahme durch den Versicherer bei einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit. Der Beitrag für diese Zusatzversicherungen muss kleiner als der Beitrag für die Altersvorsorge sein, damit der Vertrag steuerlich gefördert bleibt. Zum Beitrag für die Altersvorsorge zählt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings auch der Beitragsanteil für die Beitragsbefreiung (im Gegensatz zum Beitrag für die Rentenzahlung im Invaliditätsfall).

Die wichtigsten Punkte im Überblick:


1. Der Versicherungsnehmer kann sich mit staatlicher Förderung (unter Vorsorgeaufwendungen) eine Altersvorsorge aufbauen.

2. Das angesparte Kapital eines Rürup-Rentenvertrages bleibt bei Arbeitslosigkeit unangetastet. Es wird also bei Antrag auf Arbeitslosengeld II nicht zum Vermögen hinzugerechnet, die Altersvorsorge bleibt erhalten.

3. In der Ansparphase können Rürup-Verträge nicht gepfändet werden. In der Rentenphase können lediglich die Beträge gepfändet werden, die die Pfändungsgrenzen überschreiten.

4. Zwar ist die Rürup-Rente eine Leibrente, deren eingezahltes Kapital verfällt, wenn der Sparer stirbt. Doch bieten einige Gesellschaften Zusatzversicherungen als Hinterbliebenenrenten und eine steuerlich nicht geförderte Beitragsrückgewähr an.

5. Die Auszahlung der Rürup-Renten kann ab dem 60. Lebensjahr erfolgen, Kapitalwahlrecht und Rentengarantiezeit gibt es nicht.