Kapital-Lebensversicherung Drucken

Vorsorge für das eigene Rentenalter zu treffen sowie die finanzielle Absicherung der Angehörigen zählen zu den Hauptgründen für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung.

Auch als Tilgungsersatz werden die Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen z. B. bei Immobilienfinanzierungen an den Darlehensgeber abgetreten. Diese werden separat bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet.

Aber auch diejenigen, die einen Vorsorgebedarf für den Fall der Berufsunfähigkeit haben, können die Kapitallebensversicherung in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung einsetzen.

In der klassischen Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (gemischte Lebensversicherung) zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person den im Versicherungsschein genannten Ablauftermin erlebt oder vor diesem Termin stirbt. Der Beitrag ist in der Regel bis zum Eintritt des Versicherungsfalles (ob nun Todes- oder Erlebensfall) zu zahlen.

Die Leistungsbeschreibungen anderer Formen der Kapitallebensversicherung unterscheiden sich wie folgt:

  • Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Teilauszahlung
    Der Versicherer leistet hier zu den im Versicherungsschein genannten Auszahlungsterminen die vereinbarten Beträge und bei Tod vor dem letzten Auszahlungstermin die vereinbarte Versicherungssumme.
  • Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall für zwei verbundene Leben
    Hier zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme, wenn beide Personen den Ablauftermin erleben oder eine Person vor diesem Ablauftermin stirbt. Die Versicherungssumme wird nur einmal fällig, auch wenn beide Personen gleichzeitig versterben sollten.
  • Kapitallebensversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt (Termfix, Ausbildungsversicherung)
    Unabhängig davon, ob die versicherte Person den Ablauftermin erlebt oder vor diesem Termin verstirbt, wird die Versicherungssumme immer zum vereinbarten Ablauftermin fällig.

Bei der Dread-Disease-Deckung wird die Versicherungssumme nicht nur im Todes- und Erlebensfall, sondern auch bei schwerer Erkrankung fällig.

Hier werden strenge Maßstäbe bei der Gesundheitsprüfung zugrunde gelegt. Zu den schweren Erkrankungen zählen beispielsweise Schlaganfall, Herzinfarkte, Bypassoperationen, bestimmte Krebsarten, und multiple Sklerose, wobei für einige Erkrankungen eine 3-monatige Wartezeit gilt.

Prüfen Sie hier in jedem Fall die Versicherungsbedingungen. Gegenüber herkömmlichen Kapitalversicherungen liegen die Beiträge in etwa 10 bis 20 Prozent höher.

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil in Investmentfonds investiert. Hier sind zwei Varianten zu unterscheiden, die individuelle und die gemanagte Form.

Bei der individuellen Variante bestimmen Sie selbst die Fonds, in die investiert wird. Bei der gemanagten Variante bestimmen sie lediglich die Risikostruktur des Investments, die Auswahl der Fonds übernimmt der Versicherer beziehungsweise überträgt dies einem Vermögensverwalter. Das Anlagerisiko tragen Sie.

Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Die Leistungspflicht des Versicherers besteht grundsätzlich unabhängig davon, wie der Versicherte verstorben ist.