Kraftfahrtversicherung Drucken E-Mail

Die gewerbliche Kraftfahrtversicherung besteht für gewerblich oder überwiegend gewerblich genutzte Fahrzeuge.

Es wird zwischen Werk- und gewerblichen Güterverkehr unterschieden.

Ein weiteres Tarifmerkmal ist die Aufbauart bei LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, bei LKW, sowie bei Anhängern.

Die gewerbliche Kraftfahrtversicherung kann aus folgenden Einzelverträgen bestehen:

  • Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung
  • Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung
  • Flottenversicherung ab 5 Fahrzeuge (mind. 5 Motorfahrzeuge)
  • Fuhrpark ab 50 Fahrzeuge

Bei Fahrzeugflotten und Fuhrparks werden die Beiträge als so genannte Stückbeiträge berechnet.

Ganz gleich, wie groß der Fuhrpark ist, durch individuelle und risikogerechte Tarifierung können günstige Stückbeiträge vereinbart werden, die nicht nur die Ausgaben senken sondern auch eine sichere Kalkulationsgrundlage der Kosten bieten.

Und weil sich Ihr Fuhrpark ständig ändert - permanenter Versicherungsschutz aber bestehen muss - entlasten wir Sie auch bei der Verwaltung: Terminplanung, vereinfachte Antragsverfahren, transparente Abrechnungen und minimaler Verwaltungsaufwand sind Beispiele dafür, wie wir Ihren besonderen Anforderungen gerecht werden.

Wir bieten Ihnen folgende Vorteile bei gewerblichen Kfz-Versicherung (unter 5 Fahrzeugen):

  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
  • Neuwertentschädigung für PKW bis 14 Monate nach Erstzulassung
  • Kaufpreisentschädigung für gebrauchte PKW bis 14 Monate nach Erwerb
  • Sonderausstattungen unbegrenzt mitversichert
  • Keine Abzüge „neu“ für „alt“ für PKW
  • Rabattschutz für PKW
  • Einschluss von Schäden nach dem Umweltschadengesetz (max. 5 Mio. Euro je Versicherungsfall, max. 10 Mio. Euro je Versicherungsjahr)

Für Flotten bzw. Fuhrparks bestehen folgende Vorteile:

  • Günstige Stückbeiträge
  • Individuelle Risikoerfassung und –kalkulation (positiver Schadenverlauf vergünstigt den Beitrag)
  • Terminverwaltung bei routinemäßigen Vertragsänderungen
  • Versicherungsschutz schon ab Inbetriebnahme eines Fahrzeuges
  • Neuwertentschädigung bis 14 Monate nach Erstzulassung für PKW und Lieferwagen
  • Verlängerung der Neuwertentschädigung bis 18 Monate möglich
  • Praxisorientierte Abrechnungsverfahren
  • Leistungs- und Serviceumfang frei wählbar

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Bitte senden oder faxen (0375 2892 935) Sie uns die Aufstellung Ihres Fuhrparks zu, Sie erhalten von uns ein unverbindliches, persönliches Angebot!