Gruppen-Unfallversicherung Drucken E-Mail

Für Firmen:

Die Gruppen-Unfallversicherung stellt eine Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften dar.

Durch eine Gruppen-Unfallversicherung können alle Mitarbeiter eines Unternehmens oder aber Fachbereiche gegen Unfälle des täglichen Lebens abgesichert werden. Der Unfallschutz kann individuell gestaltet werden und sich wahlweise erstrecken auf:

  • Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufs
  • Berufsunfälle mit Wegerisiko
  • Berufsunfälle ohne Wegerisiko
  • Außerberufliche Unfälle (Freizeit)
  • Dienstreisen

Die Beiträge richten sich entweder nach der Anzahl der Personen der zu bildenden Gruppen oder nach der Lohn- und Gehaltssumme.

Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung, so kann die Pauschalbesteuerung genutzt werden (Steuerminderung!).

Die Beiträge unterliegen dann einer pauschalen Lohnsteuer von 20 Prozent. Dabei darf pro begünstigen Arbeitnehmer ein Betrag von 62 € pro Kalenderjahr nicht überschritten werden.

Im Gegensatz zur Einzel-Unfallversicherung genießen Sie erhebliche Beitragseinsparungen bei der Wahl des Gruppentarifes. Hiervon können Sie als Unternehmer profitieren und sich selbst, Ihre Teilhaber, Ihre Mitarbeiter, Auszubildende und Praktikanten absichern.

Die Vorzüge der Gruppen-Unfallversicherung sind dabei mit denen der betrieblichen Altersversorgung vergleichbar:

Sie bietet Ihnen als Arbeitgeber den Vorteil, Ihre Mitarbeiter über eine zusätzliche Sozialleistung abzusichern und damit an Ihr Unternehmen zu binden. Sie motivieren Ihre Angestellten und sparen gleichzeitig Steuern. Die Gruppen-Unfallversicherung belohnt Sie als Arbeitgeber und Ihre Arbeitnehmer somit in gleichem Maß.


Für Vereine mit und ohne Sportbetrieb, Vereinigungen und Genossenschaften sowie Stadt- und Gemeindeverwaltungen:

Egal ob Sport- oder Kunstverein oder einfach eine Gruppe von Personen, diese Form der Unfallversicherung biete einer Gruppe von Personen innerhalb eines bestimmten Interessen- oder Betätigungsbereiches die Möglichkeit sich gegen Unfälle abzusichern.

Dabei gelten für alle mitversicherten Personen die gleichen Bedingungen und Leistungen. Als Vertragsinhaber treten der Verein, die Vereinigung oder eine einzelne natürliche Person auf.

Die Versicherung kann abgeschlossen werden

  • Mit Namensnennung oder
  • Ohne Namensnennung, wenn sämtliche Mitglieder des Vereins oder sämtliche Angehörige eines bestimmt zu bezeichnenden Personenkreises versichert werden und die Versicherungssummen innerhalb jeder Gruppe gleich sind.

Auch hier genießen Sie die erheblichen Beitragseinsparungen des Gruppentarifs gegenüber einer Einzelversicherung.

Gern erstellen wir Ihnen ein spezielles Angebot zu dieser Unfallversicherung.

Nehmen Sie hierzu einfach telefonisch oder per Email Kontakt zu uns auf.