Jeder Unternehmer haftet in unbegrenzter Höhe für Schäden, die durch seine betriebliche Tätigkeit Dritten zugefügt werden. So bestimmt es das Gesetz.
Darüber hinaus haftet jeder Unternehmer auch für Schäden, die durch Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte schuldhaft verursacht werden.
Außerdem haftet jeder Unternehmer für grob fahrlässig verursachte Arbeitsunfälle gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft für deren Aufwendungen.
Dieses hohe Risiko kann durch eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung, die auf die speziellen Erfordernisse der jeweiligen Firma abgestimmt ist, gedeckt werden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die durch Personal, Betriebsmittel aber auch Gebäude und Grundstücke der Firma entstehen. Darunter fallen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Der Versicherungsschutz umfasst - wie in der Haftpflichtversicherung allgemein – die Freistellung des Versicherungsnehmers von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz.
Ferner umfasst er die Prüfung, ob und inwieweit diese Ansprüche begründet sind und die Abwehr unbegründeter Forderungen. Insoweit ist die Haftpflichtversicherung eine passive Rechtsschutzversicherung: die Kosten der Prüfung und des Rechtsschutzes trägt unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme der Versicherer.
Wichtig ist, dass die Eigenschaften und Rechtsverhältnisse, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss angibt, umfassend und richtig sind, denn nur dann besitzt er den vollen Versicherungsschutz.
Neu hinzukommende Risiken sind über die Vorsorgeversicherung vorläufig abgedeckt, bedürfen aber einer abschließenden Einbeziehung. Häufig sind hierfür geringere Versicherungssummen vorgesehen.
Vertragsgrundlage sind die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB), die jedoch je nach Versicherer über weite Bereiche durch „Besondere Bedingungen“ oder Klauseln abgeändert sein können.
Das betrifft besonders die Regelungen z. B. bei in Gewahrsam befindlichen Sachen, bei Auslandsschäden oder bei Tätigkeitsschäden.
Auch teilweise „übergesetzliche Haftungszusagen“ (Qualitätszusagen) sind versicherbar.
Je nach Haftungsrisiko empfiehlt sich für bestimmte Betriebe der zusätzliche Abschluss
folgender Versicherungen:
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Produkthaftpflichtversicherung
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Umwelthaftpflichtversicherung
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Umweltschadenversicherung
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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Da jeder Betrieb einen individuellen Bedarf an Absicherung hat, kann hier nur professionelle Beratung letztlich Sicherheit bieten.
Deshalb sollte man sich beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung unbedingt von einem Experten beraten lassen. Dieser kann auch die exakten Versicherungsbedürfnisse und den Versicherungsumfang ermitteln.
Deshalb führen wir immer gemeinsam mit unseren Kunden eine Risikoanalyse ihrer Firma durch und unterbreiten erst dann ein auf die Ergebnisse der Analyse basierendes Versicherungs-Angebot. Denn wer kennt die Risiken in Ihrer Firma besser als Sie selbst!
Gern werden wir auch für Ihre Firma ein spezielles Deckungskonzept erarbeiten!
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