Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung Drucken E-Mail

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jedes
zugelassene Kraftfahrzeug gesetzliche Pflicht. Die Kfz-
Haftpflichtversicherung schützt Sie als Versicherungsnehmer,
Halter, Eigentümer und Fahrer gegen berechtigte und
unberechtigte Haftpflichtansprüche Dritter.

Neben dem Versicherungsnehmer sind auch versichert:

  • der Halter
  • der Eigentümer
  • der Fahrer

 

 

 


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Versichert sind alle Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Ersetzt werden im Schadensfall Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Millionen Euro und im Rahmen dieser Versicherungssumme Personenschäden bis zu acht Millionen Euro je geschädigte Person. Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung schützt Sie auch vor unberechtigten Ansprüchen und wirkt damit als Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz gilt europaweit.

Fahrzeugversicherung (Vollkasko-/Teilkaskoversicherung)

Die Vollkaskoversicherung ist der passende Schutz für Fahrzeugbesitzer, Halter und Fahrer, die für alle Fälle abgesichert sein möchten - egal wodurch der Schaden entstanden ist. Insbesondere Neuwagenbesitzer sollten keinesfalls auf eine Vollkaskoversicherung verzichten.

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, für die Sie in der Regel niemanden haftbar machen können. Dazu gehören Diebstahl und unbefugter Gebrauch Ihres Fahrzeuges sowie Elementarschäden und Zusammenstöße mit Haarwild, Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden.

Welche Schäden werden ersetzt?

Vollkasko

Teilkasko

Unwetter, wie unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung

Brand, Explosion oder Kabelkurzschluss

Glasbruch

Zusammenstoß mit Haarwild, Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden

Marderbiss (Folgeschäden)

Diebstahl (auch von Fahrzeugteilen wie zum Beispiel Radio)

Selbst verschuldete Unfälle oder wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist

 

Vandalismus, also mut- oder böswillige Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges durch Dritte

 

Ergänzender Versicherungsschutz