Verkehrs-Rechtsschutz Drucken E-Mail

Rund 3,2 Millionen Pkw werden jährlich in Deutschland zugelassen, inzwischen hat hierzulande jeder Zweite ein Auto. Damit drohen gerade im Straßenverkehr viele rechtliche Probleme: Sie fordern nach einem Verkehrsunfall Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstausfall, ein ungerechtfertigter Bußgeldbescheid flattert ins Haus, ein Streit mit der Werkstatt muss ausgefochten werden.

Doch leider bedeutet Recht haben nicht immer auch Recht bekommen.

Oft hilft nur der Gang vors Gericht.

Sichern Sie sich für diese Fälle mit einer Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung ab, damit Sie nicht ungeschützt am Straßenverkehr teilnehmen: Denn wenn Sie Ihre Wohnung verlassen, sind Sie schon Verkehrsteilnehmer.

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Versicherter Personenkreis

  • Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger
  • Versicherungsnehmer als Erwerber solcher Fahrzeuge
  • Versicherungsnehmer als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges zu Lande und Anhänger
  • Versicherungsnehmer als Fahrer fremder Fahrzeuge (privat oder beruflich)
  • Berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge
  • Für den Versicherungsnehmer und seinen ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein angegebenen Lebenspartner und die minderjährigen Kinder besteht auch Versicherungsschutz in ihrer Eigenschaft als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer sowie als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträdern.

Versicherte Leistungsarten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz 


Justitia bittet zur Kasse:

bei einem Streit um Euro

außergerichtlicher Vergleich

in der 1. Instanz

in der 2. Instanz


beträgt das Prozesskostenrisiko (Euro)

 

511

246

486

1.125

2.557

716

1.432

3.324

5.113

1.074

2.557

6.392

12.783

2.199

4.346

10.073

25.565

2.966

6.136

14.214

51.130

4.449

9.050

21.066

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