Transportversicherung Drucken E-Mail

Während des Transports kann viel passieren. Ihre eigenen Waren und Güter oder die Ihrer Kunden können beschädigt, zerstört oder gestohlen werden.

Informieren Sie sich hier wie Sie Ihre Transportgüter durch eine Transportversicherung schützen können.


Werkverkehrsversicherung

Sichern Sie Ihre Güter während des Transports mit eigenen Fahrzeugen.

Zwar sind Ihre LKWs, Lieferfahrzeuge oder Kundendienstfahrzeuge haftpflichtversichert. Und Schäden am Fahrzeug lassen sich mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung absichern. Häufig ist jedoch das Transportgut wertvoller als das Fahrzeug selbst. Auf der Straße können Güter beschädigt oder gestohlen werden. Jeder, der Güter herstellt, be- oder verarbeitet oder mit ihnen handelt, hat ein Interesse daran, dass diese unversehrt den Empfänger erreichen. Denn was kann nicht alles während des Transports passieren:

  • Unfall des Fahrzeugs
  • Notbremsung zur Vermeidung eines Unfalls
  • Elementarereignisse
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Diebstahl und Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs
  • Raub, räuberische Erpressung
  • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug
  • Schäden bei Be- und Entladung

Die Werkverkehrsversicherung macht Ihr finanzielles Risiko auf Dauer kalkulierbar.



Ausstellungsversicherung

Auf einer Ausstellung Wollen Sie Ihr Unternehmen von der besten Seite darstellen. Dazu präsentieren Sie hochwertige elektronische, technische oder optische Güter, die oft nur sehr aufwändig zu transportieren sind. Während der Präsentation, aber auch auf dem Hin- und Rückweg sind die Güter vielen Gefahren ausgesetzt – dafür besteht kein Versicherungsschutz durch eine Geschäftsversicherung.

Es kann zu Beschädigungen oder Verlust der Güter kommen, die den Erfolg Ihrer Bemühungen zunichte machen. Etwa durch:

  • Unfall des Transportmittels
  • Elementarereignisse
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl
  • Leitungswasser
  • Bruch
  • böswillige Beschädigung durch betriebsfremde Personen


Versichert sind alle Bestandteile der Ausstellungsgüter auf einer Ausstellung oder Messe sowie der damit verbundene Auf- und Abbau des Ausstellungsstandes, der Stand selbst und das Eigentum der Standbeauftragten.



Frachtführerversicherung

Frachtführer, Spediteure und Lagerhalter haften aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Haftungsbestimmungen für die ordnungsgemäße Durchführung und Besorgung von Transporten und Lagerungen.

Das gilt insbesondere bei grenzüberschreitendem Verkehr, da hier die gesetzlichen bzw. zwingend anzuwendenden Bestimmungen, wie z. B. die CMR, CIM oder das Montrealer Abkommen anzuwenden sind. 

Typische Schadenursachen sind:

  • Unfall
  • Diebstahl
  • Beschädigung
  • Verlust

Ersetzt werden außer Beschädigungen oder Verlust der transportierten Güter auch Vermögensschäden, die durch Fehlverhalten oder verspätete Zulieferung am Zielort entstehen.



Spezielle Transporversicherungen

  • Hakenlastversicherung für den Transport von Kraftfahrzeugen im Auftrag Dritter
  • Musterkollektionsversicherung für Handelsvertreter, Vertriebsmitarbeiter und Firmenvertreter
  • Warentransportversicherung (Versicherung eigener Güter bei Transport durch Dritte)

Gern unterbreiten wir Ihnen ein Versicherungsangebot gemäß Ihren individuellen Bedürfnissen!