Private Rentenversicherung Drucken E-Mail

Aufgrund der Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Kostenentwicklung für eine Alten- oder Pflegeheimunterbringung gewinnt die private Rentenversicherung immer mehr an Bedeutung.

Im Vergleich zu einer Kapitalversicherung sind die Beiträge zur privaten Rentenversicherung niedriger, da bei einer Kapitalversicherung die volle Versicherungssumme auch bei Tod des Versicherten fällig wird. Es ist aber auch in der Rentenversicherung möglich, eine Todesfallleistung in Form der Beitragsrückgewähr, einer Rentengarantiezeit oder der Hinterbliebenenversorgung zu vereinbaren.

Auch Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Kapitellebens-versicherung nicht in Frage kommt, können über eine private Rentenversicherung für ihren Ruhestand vorsorgen, da eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist. 

Die Formen der privaten Rentenversicherung sind:

  • die sofort beginnende und
  • die aufgeschobene Rente. 

Die Sofortrente kommt insbesondere für Personen infrage, die über einen entsprechenden Geldbetrag (beispielsweise aus einer Kapitalversicherung) verfügen, und dieses Kapital verrenten lassen wollen.

Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt.

Zusätzlich hat der „Privat-Rentner“ ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte.

Die monatliche Rente besteht aus zwei Komponenten:

  • der garantierten Rente, auf die Sie zeitlebens Anspruch haben und
  • der Rente aus Überschussanteilen, deren Höhe davon abhängt, wie gut der Versicherer das Geld seiner Kunden verwaltet.

Bei Abschluss einer Rentenversicherung müssen Sie entscheiden, wie sich Ihre Rentenzahlungen entwickeln sollen.

Die drei gängigsten Formen beim Rentenbezug sind:

  • flexible Rente (sie beginnt auf hohem Niveau, die Höhe ist nicht garantiert, hängt von der Überschussdeklaration des Versicherers ab, Rentenhöhe kann nach oben oder unten korrigiert werden, keine Dynamisierung),

  • die dynamische Rente (sie erhöht sich um einen von Jahr zu Jahr im Voraus deklarierten Dynamiksatz, der sich je nach Überschussdeklaration des Versicherers ändert, jährliche Steigerung ist nicht garantiert, Rentenhöhe kann nicht nach unten korrigiert werden, Rente ist zu Beginn niedriger als flexible Rente, baut sich erst durch regelmäßige Steigerungen auf) und

  • teildynamische Rente (zu Rentenbeginn höher als dynamische und niedriger als flexible Rente, besteht aus konstantem Sockel, der abhängig von der Überschussdeklaration variabel sein kann, d. h. eine einmal erreichte Rentenhöhe kann ggf. auch nach unten korrigiert werden, deshalb Dynamik, die geringer als bei dynamischer Rente ausfällt, Versicherer wird zunächst Dynamiksatz reduzieren, ehe er Rentenniveau senkt).Tipp: Eine private Rentenversicherung kann mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert im Fall der Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung der Rentenversicherung. Zusätzlich zur Beitragsfreistellung ist die Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal für die Dauer der Hauptversicherung möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung kann von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen.