Riester Rentenversicherung Drucken E-Mail

Mit dem Alterseinkünftegesetz hat sich die Riester-Rente zu einer unkomplizierten und attraktiven Anlageform entwickelt. Insbesondere Familien mit Kindern sowie Top-Verdiener und Singles mit hoher Einkommensteuerbelastung können besonders profitieren.

Aufgrund der attraktiven Förderung ist die Riester-Rente grundsätzlich für alle Förderberechtigten interessant. In den Genuss der Förderung kommen Sie unter anderem, wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamter sind. Ihr Ehepartner hat dann ebenfalls einen Anspruch auf einen geförderten Betrag. Für Ihre Kinder erhalten Sie zusätzliche Förderung in Form einer hohen staatlichen Kinderzulage.

Bei der Riester-Rente werden Sie durch Zulagen sowie durch steuerliche Begünstigungen in Form eines Sonderausgabenabzuges gefördert.
Die maximale Zulagenförderung besteht zum einen aus einer Grundzulage in Höhe von 154 Euro, zum anderen aus einer Kinderzulage (pro Kind 185 Euro, für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind, 300 Euro).
Die steuerliche Förderung besteht darin, dass der gesamte Altersvorsorgeaufwand im Rahmen eines zusätzlich eingeführten Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden kann. Ist die Steuerersparnis größer als die Zulage, wird Ihnen die Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung ausgezahlt.
Der Aufbau der Altersvorsorge erfolgt also aus nicht versteuertem Einkommen. Daher unterliegen die späteren Rentenzahlungen und Leistungen in voller Höhe der Steuerpflicht (allerdings bei meist deutlich niedrigerem Steuersatz). Hier kommt also nicht - wie bei den rein privaten Rentenversicherungen - die Besteuerung des Ertragsanteils zum Zuge.

Um die volle Zulage zu erhalten, sollte der jährliche Mindesteigenbetrag, ab 2008 4% inklusive Zulage vom rentenversicherungspflichtigem Einkommen des Vorjahres sein, jedoch höchstens 2.100 Euro abzüglich Zulage.

Entsprechen die Zulagen dem Mindesteigenbeitrag oder übersteigen ihn sogar, muss dennoch mindestens der Sockelbeitrag geleistet werden, um die volle Zulage zu erhalten. Der Sockelbeitrag ist abhängig vom Veranlagungszeitraum und der Anzahl der Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten, ab 2005 ohne Kind 90 Euro, mit einem Kind 75 Euro, zwei und mehr Kinder 60 Euro.

Bei der konventionellen Anlage wird Ihr Sparanteil zum Beispiel in festverzinslichen Wertpapieren, Staatsanleihen oder Immobilien angelegt. Sie erhalten eine Garantieverzinsung und eine attraktive Gewinnbeteiligung für Ihr investiertes Kapital.
Mit der fondsbasierten Variante haben Sie die Möglichkeit, entsprechend Ihrer Anlagementalität Ihre Beiträge in ausgewählten Fonds zu investieren. Langfristig können Sie so von den Wertsteigerungen der Kapitalmärkte profitieren.

Gefördert werden nur Anlagen, die ab Rentenbeginn eine lebenslange Auszahlung garantieren.  Ab dem 60. Lebensjahr kann die Leistung abgerufen werden, spätestens zu Beginn der gesetzlichen Altersversorgung.
Zum Rentenbeginn können Sie anstelle eines Teils der Rente auch eine einmalige Kapitalzahlung beantragen. Möglich ist eine Auszahlung von bis zu 30 Prozent des bei Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Kapitals.
Zusätzlich können zum Erwerb von privatem Wohneigentum zwischen 10.000 und 50.000 Euro aus dem angesparten Guthaben entnommen werden. Die Rückzahlung des Entnahmebetrages in monatlichen Raten hat dabei spätestens bis zum 65. Lebensjahr zu erfolgen.

Damit sind Anlagen mit einmaliger Kapitalauszahlung ausgeschlossen.

Die Abtretung oder Übertragung von Forderungen oder Eigentumsrechten aus dem Vertrag an Dritte ist ausgeschlossen.
Wird der Vertrag vor Rentenbeginn gekündigt, ist der Versicherer verpflichtet, alle gesetzlichen Zulagen und etwaige steuerliche Förderungen einzubehalten und an die staatliche Stelle abzuführen.