Privat-/Lehrerhaftpflicht Drucken E-Mail




Ob Jung, ob Alt, ob Single, ob Familie oder Partnerschaft, mit oder
ohne Kinder - jeder braucht heute eine Privathaftpflichtversicherung.
Egal, wo Ihnen ein Missgeschick passiert, zum Beispiel beim Sport
oder als Verkehrsteilnehmer, die Privathaftpflichtversicherung hilft
hnen den Schaden schnell aus der Welt zu schaffen.

   

 
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Beispiele aus der Schadenspraxis:

  • Sie sind bei Freunden zu Besuch und beschädigen den Teppich z.B. durch
    Verlieren von Zigarettenasche oder durch Umwerfen eines Weinglases
  • Sie verursachen als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall
  • Sie haben den Gehweg vor Ihrem Haus nicht geräumt / gestreut und ein Passant verletzt sich
 

Versicherbar sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten, die z. B. aufgrund von Unaufmerksamkeit entstanden sind. Des Weiteren können zusätzliche Risikobereiche wie z. B. Haustiere oder eine Ausfalldeckung versichert werden. Tarife mit Ausfalldeckung leisten an die versicherten Personen, wenn diese Geschädigte sind und der Verursacher nicht für den Schaden aufkommen kann.


Eine Haftpflichtversicherung, die für alle Schadensereignisse aufkommt, gibt es nicht!

 Nicht versichert sind zum Beispiel:

  • Schäden, die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat
  • Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen
  • Selbst erlittene Schäden
  • Schäden von Angehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft
    leben oder von mitversicherten Personen
  • Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten/Freundschaftsdiensten entstehen


Der Versicherer kommt für Schadensersatzansprüche Dritter auf. Dabei leistet dieser bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Ein weiteres wichtiges Leistungsmerkmal besteht darin, dass der Versicherer vor der Leistungserbringung prüft, ob der Schadensersatzanspruch gerechtfertigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wehrt er diesen, gegebenenfalls auch vor Gericht, ab und kommt für eventuell entstandene Zusatzkosten ebenfalls auf.

Die Privathaftpflichtversicherung bietet üblicherweise weltweiten Versicherungsschutz, für Auslandsaufenthalte meist nur bis zu einem Jahr.