Jagdhaftpflicht Drucken E-Mail

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene
Pflichtversicherung, die jeder Jäger zur Lösung seines Jagd-Scheines
bei der Jagdbehörde vorweisen muss. Dies gilt nicht nur für Berufs-
wie für Nichtberufsjäger, sondern auch für Tagesjagdscheininhaber.

Die Haftpflichtversicherung bietet u. a. Schutz für Haftpflicht-
ansprüche aus dem Besitz und Gebrauch von Schusswaffen
und dem Halten von Jagdhunden.

Gesetzlich vorgeschrieben sind Mindest-Deckungssummen von
500.000 EUR für Personenschaden,
50.000 EUR für Sachschaden.


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Die Jagdhaftpflicht versichert alle Versicherungsnehmer als:

  • Jäger, Jagdpächter und Jagdherren
  • Förster, Forstbeamter, Forstaufseher
  • Berufsjäger
  • Jagdaufseher
  • Falkner, soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt

 
Die Jagdhaftpflicht schützt nicht nur Sie, sondern auch:

  • Personen, die Sie zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt haben (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist)
  • Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist
  • nicht gewerbsmäßige Hüter Ihres Jagdhundes (z.B. Ihre Ehefrau oder Kinder)


Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht, z.B. als:

  • Jäger/Forstbeamter
  • Hundehalter/Falkner
  • Jagdpächter/Jagdveranstalter
  • Berufsjäger/Jagdaufseher
  • Waffenbesitzer
  • Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
  • Halter/Besitzer eines nicht zulassungspflichtigen Fahrzeuges im Revier

Mitversichert sind auch:

  • Schäden im Ausland und
  • Schäden Dritter aus dem In-Verkehr-Bringen von Wild und Wildbret (Produkthaftung).


Dabei wird der Schaden ersetzt, den Sie einem anderen zugefügt haben, z.B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, Ihr Jagdhund oder Ihr Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet, Sie durch den Gebrauch Ihrer Schusswaffe einen Schaden herbeiführen oder Ihr Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht. 

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