Berufsunfähigkeitsversicherung
Jeder 4. Arbeitnehmer wird während seines Berufslebens berufsunfähig. Trotzdem wird dieses Risiko weit unterschätzt. Überschätzt werden dagegen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Um den gewohnten Lebensstandard zu halten, reichen diese bei weitem nicht aus. Seit dem 01.01.2001 sind die Leistungen aus der GRV nochmals deutlich reduziert worden. Alle ab dem 02.01.1961 geborenen Versicherten haben überhaupt keinen Anspruch mehr auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit.

 

 

Die Folgen von Berufsunfähigkeit sind für die Betroffenen oft fatal und können die wirtschaftliche Existenz bedrohen.

Das betrifft Sie nicht?


Wussten Sie,   

  • dass jeder 5. Angestellte und jeder 4. Arbeiter vorzeitig aus seinem Berufsleben aussteigen muss, weil Körper oder Seele nicht mehr mitspielen,
  • dass nicht Unfälle, sondern Krankheiten die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind?

 



Unfälle und Verletzungen sind nur mit 10% ausschlaggebend für den Verlust der Arbeitskraft.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können.
 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bieten wir Ihnen als Einzelvertrag oder auch als Zusatzversicherung zu einer Risiko-, Kapital- oder Rentenversicherung an.

Als Zusatzversicherung wird gewährleistet, dass Ihre Beiträge für die Hauptversicherung auch im Fall der Berufsunfähigkeit weitergezahlt werden. Ihre Altersversorgung aus der Hauptversicherung wächst kontinuierlich weiter und Ihre Hinterbliebenenabsicherung bleibt in unveränderter Höhe bestehen.
Zusätzlich kann eine Rentenzahlung vereinbart werden.
 

Gern möchten wir mit Ihnen in einem gemeinsamen Beratungsgespräch die für Sie geeignete Lösung finden und Ihnen ein Angebot von einem Versicherer mit ausgezeichneten Leistungen* erstellen.  


*) Versicherer verzichtet z. B. auf „abstrakte Verweisung“

Abstrakte Verweisung = Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, in Ihrem zuletzt konkret ausgeübten Beruf zu arbeiten, ist zu prüfen, ob Sie auf eine andere Tätigkeit zu verweisen sind, die Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht