Berufsunfähigkeitsversicherung |
Jeder 4. Arbeitnehmer wird
während seines Berufslebens berufsunfähig. Trotzdem wird dieses Risiko weit
unterschätzt. Überschätzt werden dagegen Leistungen aus der gesetzlichen
Rentenversicherung (GRV). Um den gewohnten Lebensstandard zu halten, reichen
diese bei weitem nicht aus. Seit dem 01.01.2001 sind die Leistungen aus der GRV
nochmals deutlich reduziert worden. Alle ab dem 02.01.1961 geborenen
Versicherten haben überhaupt keinen Anspruch mehr auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit.
Die Folgen von
Berufsunfähigkeit sind für die Betroffenen oft fatal und können die
wirtschaftliche Existenz bedrohen. Wussten Sie,
Die
Berufsunfähigkeitsversicherung bieten wir Ihnen als Einzelvertrag oder auch als
Zusatzversicherung zu einer Risiko-, Kapital- oder Rentenversicherung an.
Gern möchten wir mit
Ihnen in einem gemeinsamen Beratungsgespräch die für Sie geeignete Lösung
finden und Ihnen ein Angebot von einem Versicherer mit ausgezeichneten
Leistungen* erstellen.
*)
Versicherer verzichtet z. B. auf „abstrakte Verweisung“
Abstrakte Verweisung = Wenn
Sie nicht mehr in der Lage sind, in Ihrem zuletzt konkret ausgeübten Beruf zu
arbeiten, ist zu prüfen, ob Sie auf eine andere Tätigkeit zu verweisen sind,
die Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und Ihrer bisherigen Lebensstellung
entspricht
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