Firmen-Rechtsschutz
  • Berufs-Rechtsschutz für Selbständige (§ 24 ARB)


Der Versicherungsschutz wird dem Versicherungsnehmer
in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender oder freiberuflich
Tätiger geboten. Er erstreckt sich auch auf die beschäftigten
Personen des Versicherungsnehmers während der
Berufsausübung. Auch die Familienangehörigen des
Versicherungsnehmers sind mit versichert, soweit sie im
versicherten Betrieb tätig sind. Der private Lebensbereich,
die vorhandenen Fahrzeuge und das Risiko aus den selbst-
genutzten Betriebsräumen müssen jeweils noch gesondert
abgesichert werden.


Versicherte Leistungsarten:

  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Hinweis: Für Inhaber eines Betriebes des Kraftfahrzeughandels oder –handwerks, oder Tankstelle, gibt es eine Kombination, die auch den Verkehrsbereich umfasst.

  • Privat-, Berufs- und Verkehr-Rechtsschutz für Selbständige (§ 28 ARB)

Umfang der Kombination:

  • Verkehrs-Rechtsschutz für alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge zu Lande und Anhänger sowie alle auf den Ehe- oder Lebenspartner zugelassenen gleichartigen Privatfahrzeuge. Auch Fahrzeuge, die auf die unverheirateten Kinder – soweit sie noch keinen eigenen Beruf ausüben – zugelassen sind, sind mit versichert.
  • Berufs-Rechtsschutz für Selbständige (§ 24 ARB s. o.)
  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige und Privat-Rechtsschutz für Selbständige (§ 23 ARB siehe unter „Rechtsschutz für Nichtselbständige“)
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • für das gewerblich genutzte Objekt
  • für die selbstbewohnte Wohneinheit einschließlich im Eigentum stehende Zweitwohnung

Weitere Inhaber, Geschäftsführer oder auch Ärzte einer Gemeinschaftspraxis können zusätzlich zum beruflichen Bereich auch den Privatbereich kostengünstig mit absichern.

  • Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 ARB)

Versicherungsschutz für alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Kraftfahrzeuge zu Lande und Anhänger. Der Versicherungsnehmer hat auch Versicherungsschutz als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge. Außerdem besteht auch Rechtsschutz für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.

Versicherte Leistungsarten:

  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Miet- und Grundstücks-Rechtsschutz (3 29 ARB)

Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz schützt den Versicherten in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter eines unbebauten oder bebauten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles.

Versicherte Leistungsarten:

  • die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverträgen und aus dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
  • steuerrechtliche Auseinandersetzungen um Einkommenssteuer aus Vermietung und Verpachtung, für Grunderwerbssteuer, Grundsteuer und laufend erhobene Anliegerabgaben (Müllabfuhr, Straßenreinigung etc.)
  • öffentlich-rechtliche Streitigkeiten vor Verwaltungsbehörden und Gerichten
  • Auseinandersetzungen des Wohnungseigentümers mit anderen zu seiner Gemeinschaft gehörenden Wohnungseigentümern oder mit der Eigentumsverwaltung
  • Auseinandersetzungen aus Verträgen über Werks- und Dienstwohnungen

  • Auseinandersetzungen über das mitverpachtete Inventar einer Betriebseinheit