Rechtsschutz für Nichtselbstständige |
Empfohlen für nichtselbstständig Tätige.
Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer, dessen ehelichen oder nichtehelichen Lebenspartner und die unverheirateten Kinder – soweit sie keinen eigenen Beruf ausüben.
Kein Versicherungsschutz im Zusammenhang mit selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit. Versicherte Leistungsarten:
Empfohlen für nichtselbstständig Tätige ohne Fahrzeug und selbstständig Tätige im Privatbereich.
Versicherungsschutz für alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Kraftfahrzeuge zu Lande und Anhänger. Der Versicherungsnehmer hat auch Versicherungsschutz als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge. Außerdem besteht auch Rechtsschutz für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Versicherte Leistungsarten:
Empfohlen für Autofahrer.
Versicherungsschutz für alle auf den Versicherungsnehmer, den ehelichen oder nichtehelichen Lebenspartner und die auf die unverheirateten Kinder – soweit sie keinen eigenen Beruf ausüben – zugelassener Kraftfahrzeuge zu Lande und Anhänger. Die versicherten Personen haben auch Versicherungsschutz als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge.
Außerdem besteht auch Rechtsschutz für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Versicherte Leistungsarten:
Empfohlen für Autofahrer mit mehreren Fahrzeugen.
Fahrer-Rechtsschutz schützt Sie in Ihrer Eigenschaft als Fahrer aller Ihnen nicht gehörenden und nicht auf Sie zugelassenen Fahrzeuge und auch als Fahrgast, Radfahrer und Fußgänger.
Versicherte Leistungsarten
Der Versicherungsnehmer kann seine Rechte als Mieter oder als Eigentümer seiner selbstgenutzten Wohneinheit (Wohnung, Einfamilienhaus) außergerichtlich und gerichtlich wahrnehmen. Vermietete oder weitere gemietete selbstgenutzte Wohneinheiten sind immer gesondert zu versichern. Die ausschließlich selbstgenutzte, im Eigentum des Versicherungsnehmers stehende Zweitwohnung ist beitragsfrei mitversichert. »» Online-Rechner Verkehrs-Rechtschutz |