Tierhalterhaftpflicht |
Als Halter eines Tieres wissen Sie: Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch zum Beispiel ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann? Laut § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung deckt das Risiko aus der Haltung und Beaufsichtigung von Hunden oder Pferden. Da diese Tiere einen beträchtlichen Schaden anrichten können, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder Hunde- oder Pferdebesitzer eine solche Versicherung abschließen.
Wer ist versichert?
Welche Besonderheiten gibt es bei der Hundehalter-Haftpflicht?
Zusätzliche Leistungen, die meist standardmäßig zum Versicherungsschutz gehören:
Seit einiger Zeit gelten Kampfhunde (z. B. Staffordshire Terrier und Pitbull) als besonders hohes Risiko und werden nur noch von wenigen Versicherern angenommen.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Pferdehalter-Haftpflicht?
Zusätzliche Leistungen, die meist standardmäßig zum Versicherungsschutz gehören:
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