Kfz-Flottenversicherung

Damit der Fuhrpark einsatzbereit bleibt und Schäden möglichst rasch und unkompliziert behoben werden können, genügt eine einzige, aber umfassende Kfz-Police, die als Rahmenvertrag sämtliche Fahrzeuge eines Unternehmens abdeckt: die Flottenversicherung.

Flotten- bzw. Fuhrparkversicherungen werden für Betriebe und Selbstständige angeboten, die über eine bestimmte Mindestmenge von Kraftfahrzeugen verfügen. Da die Verwaltung einfacher für den Versicherer ist, sind die Prämien bei einer Flottenversicherung günstiger, als wenn das Unternehmen separate Verträge für jedes Fahrzeug abschließen würde.

Die Leistungen der Flottenversicherung umfassen die Bestandteile Haftpflicht, Kasko und eventuell auch Insassenunfallschutz.

Die Höhe der Versicherungsprämie für die Flottenversicherung hängt unter anderem von der Menge der Fahrzeuge, der Art der Nutzung, den Fahrzeugtypen, den schadenfreien Jahren und – besonders bei Personenwagen – vom Zulassungsbezirk ab. Aber auch die jährliche Fahrleistung und der Abstellort der Fahrzeuge können sich auswirken.

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Flottenversicherung angeboten werden?

  • Bei gewerblicher Tätigkeit des Versicherungsnehmers.
  • Wenn der gesamte Fuhrpark versichert wird.
  • Der Fuhrpark muss mindestens 5 Motorfahrzeuge umfassen (PKW, LKW und Zugmaschinen)
  • Versicherungsnehmer und Halter müssen identisch sein, es sind folgende Ausnahmen möglich. Zulassung auf
  • eine andere Firma des Firmenverbundes
    (Mindestbeteiligung größer als 50%)
  • den Firmeninhaber/Geschäftsführer/Vorstand
  • den Komplementär der KG
  • den persönlich haftenden Gesellschafter der OHG oder
  • den Leasinggeber oder Fahrzeughersteller/-händler eines Fahrzeuges.
  • Es dürfen keine genehmigungspflichtigen Gefahrguttransporte nach § 7 GGVSE durchgeführt werden.
  • Keine Fahrzeuge mit Verwendung im gewerblichen Güterverkehr.
  • Eine spezielle Prüfung der Schadenquote entfällt, es sein den
  • Es soll ein Risikonachlass gewährt werden oder
  • die Verträge werden vom Vorversicherer gekündigt oder zur Umdeckung freigegeben

Welche Fahrzeuge können in einer Flotte versichert werden?

  • PKW in Eigenverwendung bis max. 130.000 Euro
  • Güterfahrzeuge im Werkverkehr bis max. 250.000 Euro
  • Lieferwagen (LKW bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
  • LKW mit einer Gesamtmasse von mehr als 3, 5 t
  • Zugmaschinen (außer landwirtschaftlichen Zugmaschinen
  • Anhänger und Auflieger
  • Anhänger in Sonderausführung für gewerbliche Nutzung bis 40.000 Euro
  • Gabelstapler (Hub- und Frontstapler) bis 250.000 Euro

Eine Flottenversicherung schafft in einer Firma mit Fuhrpark im Bezug auf die Kfz-Versicherung große Transparenz und Übersichtlichkeit. Eine Flottenversicherung wird individuell auf eine Firma, bzw. deren Fuhrpark abgestimmt.

Wir senden Ihnen gern ein kostenloses und unverbindliches Angebot zur Kfz-Flotten-Versicherung. Dazu benötigen wir die folgenden Angaben möglichst vollständig:

»» PDF-Formular Fuhrparkaufstellung

Bitte senden oder faxen (0375 2892 935) Sie uns die Aufstellung Ihres Fuhrparks zu, Sie erhalten von uns ein unverbindliches, persönliches Angebot!