Rechtsschutzversicherung |
Geht man davon aus, dass Menschen nur dann prozessieren, wenn sie sich „im Recht“ glauben und bedenkt man weiterhin, dass in Deutschland täglich Tausende von Prozessen geführt werden, in denen nur einer gewinnen kann, so kann man getrost behaupten:
Täglich irren sich in Deutschland tausende von Menschen über ihre Rechtsposition!
Ganz abgesehen davon, dass nach einem gewonnenen Prozess beim Gegner nicht zu holen ist und man für die gesamten Gerichtsauslagen als Zweitschuldner haften muss.
Eine Rechtsschutzversicherung versichert das Kostenrisiko eines Rechtsstreites.
Bei Prozesskosten gilt folgende Faustregel:
Die Rechtsschutz-Versicherung wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die Versicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.
Bis zur im Vertrag vereinbarten Deckungssumme übernimmt der Rechtsschutzversicherer folgende Kosten:
Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.
Rechtsschutzversicherungen sind heute in der Regel modular aufgebaut. Man kann sich also entscheiden, ob man ein Komplettpaket, das alle (angebotenen) Leistungsarten abdeckt, versichert, oder sich auf Versicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt, wie z. B. auf den Verkehrs-Rechtsschutz, den Arbeits-Rechtsschutz oder den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
Häufig werden folgende Pakete angeboten:
Auf Grundlage der aktuellen Versicherungsbedingungen werden in den verschiedenen Paketen folgende Leistungsarten angeboten:
Für fast alle Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer „Wartezeit“ von drei Monaten nach Versicherungsbeginn. Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht die Kosten aller Streitigkeiten ab.
Die Streitigkeit muss der versicherten Leistungsart zugeordnet werden können und darf nicht ausgeschlossen sein, z. B. Ehescheidung, Erbstreitigkeiten. Rechtsschutz für Nichtselbständige Rechtsschutz für Firmen oder Selbständige |