Betriebsunterbrechungsversicherung

Wenn Ihr Betrieb aufgrund eines Sachschadens stillsteht, laufen Ihre fixen Kosten dennoch weiter. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile zählen zu den gravierenden Folgen einer Betriebsunterbrechung. Die finanziellen Auswirkungen sind meist erheblich. Gegen die finanziellen Folgen solcher Risiken können Sie sich durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung absichern.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung, auch gelegentlich Ertragsausfallversicherung genannt, befasst sich mit bestimmten finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung durch ein versichertes Schadenereignis.

Eine Betriebsunterbrechung kann die Folge von verschiedenen sich realisierenden Gefahren (Risiken) sein.

So können etwa Feuer, Sturm, Überschwemmung, Einbruch oder Betriebsschäden an Maschinen und Anlagen zum Betriebsstillstand führen.

Der Versicherer ersetzt dann die fortlaufenden Kosten als auch den entgangenen Gewinn.

Versichert ist der Rohertrag, d.h. die Umsatzerlöse abzüglich des Wareneinsatzes.

Die Ersatzleistung des Versicherers ist begrenzt durch die Haftzeit. Die Haftzeit ist der Zeitraum, für welchen längstens Versicherungsschutz für den Unterbrechungsschaden besteht.

In den so genannten Sachsparten wird die Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfallversicherung als separates Produkt (mittlere Betriebsunterbrechung oder Groß-BU genannt) oder auch als Kombiprodukt im Zusammenschluss (verbundene Versicherung) mit einer Inhalts-/Geschäftversicherung (kleine Betriebsunterbrechung) angeboten.

Bei der so genannten Klein-BU-Versicherung sind in der Regel Versicherungssummen bis zu 1 Mio. Euro möglich. Sie kann immer nur mit einer Sachversicherung – z.B. einer Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Sturm- oder Leitungswasserversicherung – abgeschlossen werden, die auch als Inhaltsversicherung bezeichnet wird. Die Versicherungssumme stimmt mit der des Sachversicherungsbetrages überein.

Über die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung hinaus gibt es die so genannte Mittlere BU-Versicherung und die Groß-BU-Versicherung. Sie basieren auf eigenständigen Versicherungsverträgen und können mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Schadensfall übernimmt die Versicherungsgesellschaft – im Unterschied zur kleinen BU-Versicherung – im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen.

Meist bietet die separate mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung die besseren Bedingungen bei etwas höherem Preis an.

Besonders wichtig für Firmen ist in der Regel eine Feuer-BU-Versicherung. Ob man darüber hinaus die BU-Versicherung auch für die anderen Gefahren abschließen sollte, hängt von der Art des Betriebes ab.

Wichtig beim Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung ist die richtige Höhe der Versicherungssumme.

Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.

Gern prüfen wir mit Ihnen welche der Betriebsunterbrechungsversicherungen für Ihre Firma optimal geeignet ist und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot!