Unfallversicherung

Ein falscher Schritt, ein dummer Zufall, nur einen Moment nicht aufgepasst – unfallträchtige Situationen gibt es fast jeden Tag. Tatsächlich passieren in Deutschland fast 9 Millionen Unfälle im Jahr, das bedeutet alle vier Sekunden einer – manchmal mit lebenslangen Folgen. Neben gesundheitlichen Schädigungen kann ein Unfall auch existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben – vor allem wenn die Arbeitskraft dauerhaft beeinträchtigt ist.

Der gesetzliche Unfallschutz reicht keinesfalls aus, denn er schützt nur Arbeitnehmer, Schüler, Studenten und Kindergartenkinder, und das nur bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen auf dem direkten Weg zu und von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte. Alle anderen Personen beispielsweise Hausfrauen, Selbstständige und Arbeitslose sind überhaupt nicht versichert.

Ein maßgeschneiderter privater Unfallversicherungsschutz hilft, die entstehenden Einkommensverluste zu mildern bzw. bei der Versorgung von Hinterbliebenen zu unterstützen.

Was ist ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen?

„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich (1) von außen auf sein Körper wirkendes (2)
Ereignis (3) unfreiwillig (4) eine Gesundheitsschädigung erleidet (5).“

Diese fünf Merkmale müssen erfüllt sein, um als Unfall anerkannt zu werden.

Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung die Wirbelsäule oder ein Gelenk an Gliedmaßen verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Kernpunkt jeder Unfallversicherung ist die Absicherung für den Fall dauernder Unfallfolgen,

die Invaliditätsleistung.

Die klassische Form der Invaliditätsversicherung sieht eine nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestufte Kapitalleistung vor. Bei Vereinbarung einer Progressionsstaffel für schwere Invaliditätsgrade werden besonders hohe Leistungen erbracht.

Die Unfall-Rente bietet für den Ernstfall eine garantierte monatliche Leistung - ein Leben lang.

Als Zusatzleistungen können je nach individuellem Bedarf folgende Extra-Leistungen versichert werden

  • Krankenhaus – Tagegeld mit oder ohne Genesungsgeld
  • Übergangsleistung als Überbrückungsleistung bei mindestens 6-monatiger Beeinträchtigung
  • Bergungskosten
  • Kosmetische Operationen
  • Als Absicherung der Hinterbliebenen kann eine Versicherungssumme für den Fall
    eines Unfalltodes eingeschlossen werden

Bitte beachten Sie: Eine Unfallversicherung ist eine empfehlenswerte Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU). Die Berufsunfähigkeits-Versicherung bietet außer Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit durch Unfall auch Versicherungsschutz bei Krankheit. Weniger als 10% aller Berufsunfähigkeitsfälle werden durch Unfälle ausgelöst.

Deshalb wollen wir gern mit Ihnen gemeinsam prüfen, ob nicht der Abschluss einer BU-Versicherung der sinnvollere Weg zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist.

Sinnvoll ist eine Unfallversicherung für alle, die bereits eine BU-Versicherung haben oder diejenigen, die die höheren Beiträge dafür nicht bezahlen können oder wollen. Weiterhin empfehlenswert für  Personen, die aufgrund einer Krankheit keine BU-Versicherung abschließen können.