| Hausratversicherung |
Zum Hausrat zählen auch Bargeld, Wertpapiere, Schmuck und andere Wertsachen. Hier gelten besondere Entschädigungsgrenzen. Mitversichert sind auch Rundfunk- und Fernsehantennen und Markisen (nur private Zwecke), als Mieter ins Gebäude eingefügte Sachen, (z. B. Einbauküchen, Toiletten, Duschen), nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, wie z. B. Go-Karts, Rasenmäher und Spielfahrzeuge (Modelle), Wasser- und Flugfahrzeuge (Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfgeräte und Flugdrachen), Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände (z. B. Werkzeuge, PCs, Schreibtisch). Wird Ihr Hausrat durch ein versichertes Risiko beschädigt oder zerstört, ersetzt der Versicherer z. B.:
Weiterhin ist es möglich, dass durch Ihre Hausratversicherung nach einem Schadenfall noch folgende Kosten übernommen werden:
In diesem Fall trägt der Versicherer das Risiko einer Unterversicherung, d. h. Sie erhalten auf jeden Fall die volle Summe, die zur Regulierung des Schadens notwendig ist. Wenn Sie Ihre Hausratversicherungssumme selbst ermitteln möchten, stellen wir ihnen gern unseren
zur Verfügung.
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