Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung |
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jedes Neben dem Versicherungsnehmer sind auch versichert:
Ersetzt werden im Schadensfall Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Millionen Euro und im Rahmen dieser Versicherungssumme Personenschäden bis zu acht Millionen Euro je geschädigte Person. Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung schützt Sie auch vor unberechtigten Ansprüchen und wirkt damit als Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz gilt europaweit. Fahrzeugversicherung (Vollkasko-/Teilkaskoversicherung) Die Vollkaskoversicherung ist der passende Schutz für Fahrzeugbesitzer, Halter und Fahrer, die für alle Fälle abgesichert sein möchten - egal wodurch der Schaden entstanden ist. Insbesondere Neuwagenbesitzer sollten keinesfalls auf eine Vollkaskoversicherung verzichten. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, für die Sie in der Regel niemanden haftbar machen können. Dazu gehören Diebstahl und unbefugter Gebrauch Ihres Fahrzeuges sowie Elementarschäden und Zusammenstöße mit Haarwild, Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden.
Ergänzender Versicherungsschutz
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